Reifenshop Startseite
Startseite Vorteile als Händler Anmelden Über die Plattform  

Unternehmen
Über Tyres-Shop
Mediadaten
AGB
Datenschutz
Impressum
Navigation: Startseite Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tyres-Shop für den B2B-Bereich

1. Den Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Bei abweichenden Vereinbarungen, insbesondere widersprechenden Einkaufsbedingungen, bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Tyres-Shop ( im folgenden Tyres-Shop genannt) ihnen nicht wiederspricht.

2. a. Die Angebote sind unverbindlich. Änderungen der Angebote in Ausführung und Farbe bleiben vorbehalten. Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Aufträge gelten als angenommen, wenn der Tyres-Shop den Auftrag ausführt. Nach Annahme des Auftrages ist der Tyres-Shop berechtigt, nach der Wahl ganz oder teilweise zurück- Zutreten oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn eine Änderung in der Firma der Gesellschaft oder der Person des Käufers eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit, infolge der Tyres-Shop nachträglich bekannt Gewordenen Tatsachen, nach unserem Ermessen als zweifelhaft erscheint.

b. Der Käufer muss sich vor Auftragserteilung über eventuelle Auflagen informieren, insbesondere über TÜV- Freigaben und Auflagen des Fahrzeugherstellers.

3. Die Preisangaben sind unverbindlich. Maßgebend sind die am Liefertag gültigen Listenpreise.

4. a. Lieferungen werden baldmöglichst durchgeführt. Lieferzeitangaben sind unverbindlich, soweit sie von dem Tyres-Shop zu vertreten sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unerwarteter Lieferunfähigkeit unserer Lieferanten sind von dem Tyres-Shop nicht zu vertreten. Die angegebenen Lieferfristen verlängern sich jeweils um die Dauer der von dem Tyres-Shop nicht zu vertretenen Lieferverzögerungen.

b. Die Stornierung ist unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt binnen einer Frist 3 Tagen keine schriftliche Stornierung, so gilt das Einverständnis zu der angegebenen ungefähren Lieferzeit als erteilt. Bei Annahmeverweigerungen gehen die Liefer- und Händlingskosten zu Lasten des Käufers. Die Tyres-Shop ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

c. Kommt der Tyres-Shop einer Lieferung oder Leistung nicht fristgerecht nach, und ist dies von der Tyres-Shop zu vertreten, so behält sich der Tyres-Shop für die Erfüllung eine Nachfrist von 2 Wochen vor. 5. Lieferungs- und Leistungsort ist Langenwolschendorf. Die Gefahr geht geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport auszuführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung das Lager Der Tyres-Shop verlassen hat. Falls die Ware bei uns abzuholen ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. a. Beanstandungen wegen unrichtiger Lieferungen sind vom Käufer unverzüglich nach Lieferungserhalt anzuzeigen. Die Ware muß sich noch im Zustand der Anlieferung befinden. Mängelrügen sind unverzüglich nach Festellung Schriftlich anzuzeigen, spätestens aber innerhalb 3 Tagen nach Lieferung.

b. Für alle von dem Tyres-Shop verkauften Waren haften wir innerhalb von 3 Monaten nach Gefahren- Übergang für Sachmängel . Werden Sachmängel gerügt, so hat der Tyres-Shop ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl. Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, der Mangel wäre von dem Tyres-Shop arglistig verschwiegen worden.

c. Stellt sich bei Mängelrügen heraus, dass von der Tyres-Shop nicht zu vertretende Umstände zum Schaden beigetragen haben bzw. dass die Beanstandung nicht oder teilweise nicht berechtigt sind, so trägt der Käufer einen angemessenen Teil der Kosten. Dies gilt auch für Nachbesserungen oder Nachlieferungen, die kostenmäßig in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg steht. Der Käufer ist verpflichtet, Aufwendungen und Schäden so gering wie möglich zu halten. d. Auf dem Bahntransport entstandene Beschädigungen oder Fehlmengen müssen durch eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme festgestellt werden. Schäden oder Fehlmengen sind durch die Bahn auf dem Frachtbrief zu bescheinigen. Mängelrügen ohne bahnamtliche Feststellung werden nicht anerkannt.

e. Bei Beförderung durch LKW sind die festgestellten Mängel durch schriftliche Erklärung des Fahrers und bei der Entladung beteiligten Personen mit Angebe der Namen und genauen Anschriften auf dem Lieferscheindoppel zu belegen und dem Tyres-Shop vorzulegen. Die Entladung der Transportmittel obliegt dem Käufer selbst bei Mängelrückständen oder sonstigen Beanstandungen. . 7. Dem Käufer bleibt bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung das Recht vorbehaltne, nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

8. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises/Werklohnes.

9. a. Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachbesserung unbedingt erforderlich werden, werden von dem Tyres-Shop übernommen.

b. Gegenüber einem Kaufmann i. S. d. § 24 Ziff. 1 AGBG werden nur Arbeits- und Materialkosten überbernommen. Weitere Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

c. Im Übrigen gilt Beschränkung des § 476a S. 2 BGB.

10. a. Es gelten neben der vertraglichen Gewährleistung gem. Ziff. 6 ff. der AGB die Garantieregelungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten. Der Käufer ist vor der Inanspruchnahme der Gewährleistungerechte gem. Ziff. 6 ff. der AGB zur außergerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers aus Garantie verpflichtet.

b. Zur einwandfreien Begutachtung des Reklamationsstückes ist der Hersteller notfalls berechtigt, die betreffende Ware zu zerteilen.

11. a. Ist der Tyres-Shop Nachbesserung oder Ersatz der Ware nicht möglich, wird Ersatz in Geld gewährt. Vom Käufer bereits bezogene Nutzungsvorteile sind hierbei anzurechnen.

b. Ware, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, geht in das Eigentum des Tyres-Shop oder des jeweiligen Herstellers über.

c. Vorableistungen durch den Tyres-Shop für noch nicht oder später nicht anerkannte Reklamationen bedeuten keine Anerkennung der Beanstandung. Der Tyres-Shop behält sich eine nachträgliche Berechnung vor.

12. Die Haftung für mittelbare Schäden und für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Jede Haftung beschränkt sich in ihrer Höhe auf den Wert des Liefergegenstandes.

13. Bei Verschleißteilen (z.B. Reifen) hat sich der Käufer entweder dem tatsächlichen Verschleiß entsprechend Kostenmäßig zu beteiligen oder sich die gezogenen Nutzung entgegenhalten zu lassen.

14. Beschädigungen, die durch den Beförderer verursacht wurden, sind diesem zu melden. Die entsprechenden Fristen Sind dabei zu beachten. Rücknahmeverpflichtungen bestellter und richtig gelieferter Ware erkennt der Tyres-Shop nicht an. Bei Rücknahme aus Kulanz behält sich der Tyres-Shop einen Abzug von 10% vom Bruttorechnungsbetrag als Bearbeitungsgebühr vor. Bei Rücknahme bestellter und richtig gelieferter Ware erteilt der Tyres-Shop Grundsätzlich eine Gutschrift unter <Abzug der entstandenen Liefer-und Lagerkosten.

15. a. Die Rechnungen des Tyres-Shop sind zahlbar netto ohne jeden Abzug. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Tyres-Shop über den Betrag verfügen kann. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Tyres-Shop berechtigt, von dem Zeitpunkt ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 12% zu berechnen. Ferner wird von der Tyres-Shop bei Verzug eine Bearbeitungspauschale von 10.-Euro berechnet.

b. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.

c. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, werden insbesondere Schecks oder Wechsel nicht eingelöst, läst er im Verhältnis zu Dritten Versäumnisurteil gegen sich ergehen oder wird das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gem. § 900 ZPO gegen ihn eingeleitet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.

16. Der Tyres-Shop behält sich an sämtlichen gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer alle auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Bei Bezahlung durch Schecks, Wechsel oder per Überweisung gilt der Kaufpreis als bezahlt, wenn er auf dem Konto des Tyres-Shop gutgeschrieben ist. Der Käufer ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu Weiterverkauf im eignen Nahmen berechtigt. Hierbei werden durch den Weiterverkauf der Ware entstehende Forderungen schon jetzt an den Tyres-Shop zur Sicherung der Kaufpreiszahlung abgetreten, sofern der Kaufpreis bei Weiterverkauf der Ware nicht vollständig bezahlt ist. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen berechtigt. Die Forderungen dürfen nicht zwecks Einzugs an einen Dritten abgetreten werden. Werden die von der Tyres-Shop gekauften Waren verarbeitet, so gilt die Tyres-Shop als Hersteller dieser neuen Waren und als deren Eigentümer.

17. a. Bei Zahlungseinstellungen sind die noch vorhandenen, wenn auch teilweise bezahlten Waren, auf Kosten des Käufers an den Tyres-Shop bedingungslos zurückzugeben. Der Käufer räumt dem Tyres-Shop das Recht ein, die Ware zu demontieren, wo das Fahrzeug gefunden wird.

b. Der jeweilige Garageninhaber oder Grundstückseigentümer, bei welchem das Fahrzeug abgestellt ist, wird hiermit durch den Käufer zur Herausgabe der Ware des Tyres-Shop an diese ermächtigt. Insbesondere erklärt der Käufer ausdrücklich, dass er nicht versuchen wird, die Herausgabe zu verzögern, mit dem Hinweis, die Ware sei durch Verbindung mit dem Fahrzeug Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden. Der Käufer ist sich bewusst, dass er sich in dieser Beziehung nicht auf gesetzliche Bestimmungen berufen kann, weil die Trennung z.B. der Felge und Reifen vom Fahrzeug jederzeit möglich ist, ohne den Wert der Ware oder des Fahrzeuges im einzelnen zu beeinträchtigen. c. Unbezahlte oder teilweise bezahlte Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen ist unzulässig.

18. Für ewaige Irrtümer in Listen und Rechnungen des Tyres-Shop behält sich der Tyres-Shop das Recht der Reklamation und Nachbearbeitung vor.

19. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Greiz / Thür.. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselproteste. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublick Deutschland.

20. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

21. Im übrigen gelten, soweit dies hier nicht anders bestimmt ist, die Vorschriften des BGB und, soweit anwendbar, die des HGB und des AGBG.

Bitte beachten Sie das diese AGB nur gültig sind in Zusammenhang mit Produkten die vom Tyres-Shop erworben werden. Bei Kauf von Produkten weiterer, auf dieser Plattform vertretener, Großhändlern müssen deren AGB akzeptiert werden.

Stand Oktober 2005


Seite drucken

  Impressum Datenschutz AGB Kontakt Mediadaten
Partner: reifen-montagestation.de | next-motion.de
Tyres-Shop (v156) ©2010 Tyres-Shop - Alle Rechte vorbehalten.